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Neuigkeiten aus der Presse

Saarland

Kabinett beschließt weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege

Stand: 06.08.2025

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 6. August 2025, den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Damit soll die Pflege umfassend entbürokratisiert, und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert werden.

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Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

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  • Pflegefachpersonen erhalten für bestimmte Leistungen die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Sie können in einem bestimmten Rahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Voraussetzung für diese Befugnisse sind heilkundliche Kompetenzen, die Pflegefachpersonen schon immer durch die dreijährige Ausbildung oder durch das primärqualifizierende Pflegestudium erworben haben sowie heilkundliche Kompetenzen in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz, die seit 2025 im Rahmen der hochschulischen Pflegeausbildung regelhaft mit vermittelt werden. Darüber hinaus sollen entsprechende Kompetenzen auch über bundeseinheitliche, staatlich anerkannte Weiterbildungen vermittelt werden können.

  • Der Umfang der ärztlichen Leistungen, der durch Pflegefachpersonen erbracht werden kann, wird in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände konkretisiert. Zur weitergehenden fachlichen Klärung wird wissenschaftlich eine Aufgabenbeschreibung für berufliche Pflege, auf Grundlage ihrer Kompetenzen, erarbeitet („Scope of Practice“) Flankierend wird die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene einheitlich geregelt und damit gestärkt.

  • Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege versorgt werden, erhalten einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen, etwa durch eine zielgenaue Präventionsberatung oder Präventionsempfehlung, die künftig auch unmittelbar durch Pflegefachpersonen ausgesprochen werden kann.

  • Um die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen zu fördern, werden neue Regelungen in das Vertragsrecht, das Leistungsrecht sowie in das Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen. Damit werden für Betreibende attraktive und rechtlich sichere Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, um die ambulante pflegerische Versorgung in einer Vielzahl neuer Wohnformen abbilden zu können.

  • Im Hinblick auf die kommunale Pflegeplanung soll die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen weiter verbessert werden. Die Kommunen erhalten künftig mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen. Der Ausbau der Förderung regionaler Netzwerke in der Pflege wird unterstützt.

Saarland

Nur jeder zweite Pflegeauszubildende schließt Ausbildung erfolgreich ab

Stand: 04.08.2025

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Bis 2030 soll die Zahl der Pflegekräfte im Saarland deutlich steigen – so das Ziel der Landesregierung. Ein Ansatz dabei: Die Ausbildung soll attraktiver gestaltet werden. Was hat sich im Saarland bislang getan?

mit Informationen von Johann Kunz

Der Beruf der Pflegekraft wird in den kommenden Jahren mit einer alternden Bevölkerung in Deutschland immer wichtiger werden. Aber: Im Saarland schließt im Schnitt nur jeder zweite seine Pflegeausbildung mit Erfolg ab.

Sie ist fachlich wie körperlich anspruchsvoll. Ungewohnte Schichtdienste und Wochenendarbeit sind laut Saarländischer Pflegegesellschaft darüber hinaus Gründe für eine verhältnismäßig hohe Abbrecherquote. 

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Anforderungen sind deutlich gewachsen

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Die Ausbildung sei umfangreicher geworden, sagt Jürgen Stenger von der Saarländischen Pflegegesellschaft. "Die Anforderungen in der Ausbildung an die Auszubildenden sind deutlich größer geworden. Das erklärt auch die gestiegenen Abbrecherquoten."

In den vergangenen fünf Jahren lag die Gesamtzahl der Pflegeauszubildenden im Saarland bei rund 900 pro Jahr. Nur die Hälfte von ihnen startet auch wirklich in den Beruf. Laut Pflegegesellschaft zu wenig, um die Zielsetzungen der Landesregierungen zu erfüllen. 

4000 weitere Pflegekräfte bis 2030?

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Die hatte sich 2022 zum Ziel gesetzt, bis 2030 4000 zusätzliche Pflegekräfte zu gewinnen. Aktuell hängt sie diesem Ziel deutlich hinterher. In den letzten zwei Jahren konnten lediglich knapp 600 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt werden. Mit dem aktuellen Zulauf an Pflegekräften würde die Landesregierung das gesetzte Ziel rein rechnerisch verfehlen. 

"Man darf es nicht ganz als mathematische Aufgabe ansehen, weil als wir gestartet haben, war es ja nicht so: wir starten und ab morgen kann man umsetzen, sondern wir mussten ja erst mal auch mal dafür arbeiten", sagt die Staatssekretärin des saarländischen Gesundheitsministeriums, Bettina Altesleben. Die Arbeitsgruppen hätten erst installiert werden müssen. Erst habe etwas konzipiert werden müssen. Das brauche Zeit.

Die installierten Arbeitsgruppen würden laut Gesundheitsministerium jetzt erst anfangen, ihre Wirkung zu entfalten. Man sei weiterhin optimistisch, die erforderlichen Pflegekräfte bis 2030 einstellen zu können. Mit Blick auf den demografischen Wandel sei man zusätzlich aber auch auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 04.08.2025 im SR Fernsehen berichtet.

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text das generische Maskulinum. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

 

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